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II 2024 49Entscheid vom 20. Oktober 2025BesetzungDr.iur. Jeremias Fellmann, VizepräsidentDr.oec. Andreas Risi, RichterDr.iur. Frank Lampert, RichterDr.iur. Thomas Twerenbold, GerichtsschreiberParteienA.________ AG,Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt …gegenKantonale Steuerkommission,Bahnhofstrasse 15, Postfach 1232, 6431 Schwyz,Vorinstanz,GegenstandGewinn- und Kapitalsteuer (Veranlagungsverfügung 2020: Verrechnung Vorjahresverluste u.w.)Sachverhalt:A.Die Steuerpflichtige A.________ AG (U.________/SZ, CHE-xxx.xxx.xxx) bezweckt die Beteiligung an Unternehmungen aller Art; sie kann selber Unternehmen gründen oder sich an schon bestehenden beteiligen, sie finanzieren und fördern. Alleinaktionär und Verwaltungsratspräsident mit Einzelunterschrift ist X.________.DieSteuerpflichtigehieltbeziehungsweisehältBeteiligungenan zwei hundertprozentigen Tochtergesellschaften, die B.________ AG (U.________/SZ, CHE-xxx.xxx.xxx) und die C.________ AG (U.________/SZ, CHE-xxx.xxx.xxx). Der Gewinnsteuerwert und die Gestehungskosten der Beteiligungen betrugen CHF 3'750'000.-- und CHF 100'000.--. In den Jahren 2018 und 2019 nahm die Steuerpflichtige Wertberichtigungen auf der Beteiligung an der B.________ AG in der Höhe von CHF 1'500'000.-- und CHF 550'000.-- vor. Im Jahr 2020 wurde die Beteiligung um CHF 1'300'000.-- auf einen Buchwert von CHF 400'000.-- abgeschrieben; gleichzeitig erhielt die Steuerpflichtige eine Dividende im Betrag von Brutto CHF 550'433.25.B.In den Steuerperioden ab 2015 entrichtete die Steuerpflichtige als Holdinggesellschaft gemäss
II 2024 49
Entscheid vom 20. Oktober 2025
Besetzung
Dr.iur. Jeremias Fellmann, Vizepräsident
Dr.oec. Andreas Risi, RichterDr.iur. Frank Lampert, Richter
Dr.iur. Thomas Twerenbold, Gerichtsschreiber
Parteien
A.________ AG,Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt …
gegen
Kantonale Steuerkommission,Bahnhofstrasse 15, Postfach 1232, 6431 Schwyz,Vorinstanz,
Gegenstand
Gewinn- und Kapitalsteuer (Veranlagungsverfügung 2020: Verrechnung Vorjahresverluste u.w.)